Aktenzeichen 5 B 67/12

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RCNCRLF7QHXGAGM6EB

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 04.02.2013

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung und Anwendung von § 6 Abs. 2 BVFG; Bekenntnis zum deutschen Volkstum; Bekenntnisfähigkeit

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