Aktenzeichen V ZB 34/11

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RCNCR8B5V73SRRZXM5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.11.2011

Zwangsverwaltungsverfahren: Anspruch des Zwangsverwalters gegen den Ersteher auf bis zum Zuschlag verauslagte Betriebskosten

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