Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 21.08.2018
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - mangelnde Rechtswegerschöpfung sowie fehlende Darlegung einer Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG
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