Aktenzeichen 5 ZA (pat) 20/10

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RCNCNZUBF26JAVS2ST

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.01.2011

Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV" – Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nichtigkeitsverfahren bei zeitgleicher Anhängigkeit eines das Streitpatent betreffenden Verletzungsverfahrens – typisierende Betrachtungsweise darf bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Doppelvertretung nicht durch übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit außer Kraft gesetzt werden – tatsächlicher Verfahrensverlauf ist bei Prüfung der erforderlichen Vorgehensweise einer Partei indiziell heranzuziehen

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