Aktenzeichen 2 BvL 2/97

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RCN:
RCNCMKN2QTWL6AR5A3

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Bundesverfassungsgericht: 05.06.1998

Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft im Berliner Abgeordnetenhaus mit derjenigen in der Geschäftsführung eines Unternehmens mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin

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