Aktenzeichen Qs 16/23 jug

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RCN:
RCNCL63MMGHZDAGFXL

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LG Passau: Entscheidung vom 22.02.2023

Beschwerde, Beiordnung, Staatsanwaltschaft, Jugendstrafe, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Auslegung, Ablehnung, Pflichtverteidigung, Pflichtverteidigerbestellung, Bestellung, Anklageerhebung, Straferwartung, Familie, sofortige Beschwerde, Beschwerde gegen Beschluss, sofortigen Beschwerde

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