Aktenzeichen 33 W (pat) 100/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNCL379WDMR8JKNKD

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.09.2010

Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren – zur Festsetzung des Gegenstandswertes – zum Interesse der Allgemeinheit an der Markenlöschung – Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten nach dem 1. Juli 2004: Anwendung des RVG – zum Austausch der geforderten, nicht entstandenen Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr – zum Rahmen der Geschäftsgebühr im Löschungsverfahren - keine tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit: Ansatz einer 1,3-fachen Mittelgebühr – zur Kostenverteilung im Nebenverfahren

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