Aktenzeichen I ZR 194/19

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280520BIZR194.19.0
RCN:
RCNCKYENU3UNPYWBWR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.05.2020

Schadensersatzprozess eines Grundstückskäufers gegen einen Immobilienmakler: Hinweispflichtverletzung des Maklers; notwendiges Vorbringen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu einer Gehörsverletzung des Berufungsgerichts

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