Aktenzeichen Au 2 S 15.1767

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RCN:
RCNCK6WPRNUYUKABWU

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VG Augsburg: Entscheidung vom 01.04.2016

Keine Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen arglistiger Täuschung bei nicht in das Führungszeugnis aufzunehmenden Verurteilungen

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