Aktenzeichen 1 StR 98/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:210519B1STR98.19.0
RCN:
RCNCK2BQDHNQAZ2MZL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.05.2019

Einziehungsanordnung im Strafurteil: Anforderungen an die konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände

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