Aktenzeichen 6 T 3745/23

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNCJVC7R9HCE7ESED

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LG München II: Entscheidung vom 22.02.2024

Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtsvollzieherauftrag, Ermessen des Gerichtsvollziehers, Prüfungspflicht des Gerichtsvollziehers, Ermittlungen des Gerichtsvollziehers, Hinweispflicht des Gerichtsvollziehers, Vermögensauskunft, Vollstreckungsgläubiger, Abgegebenes Vermögensverzeichnis, Abschrift des Vermögensverzeichnisses, Vollstreckungsauftrag, Auskunftsverfahren, Weitere Beschwerde, Vollstreckungshandlungen, Auslagenpauschale, Bundeszentralamt für Steuern, Ratenzahlungsvereinbarung, Beschwerdewert, Vorheriger Pfändungsversuch, Schuldnerverzeichnis

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