Aktenzeichen 4 BN 6/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:170316B4BN6.16.0
RCN:
RCNCJJANB5JT6KTB3Z

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 17.03.2016

Antragsbefugnis dinglich an einem Grundstück Berechtigter (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO)

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