Aktenzeichen 2 StR 497/10

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RCNCHRW4L2DCGM5RL5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.11.2010

Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige ausführliche Beweiswürdigung bei fehlender Aussagekonstanz

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