Aktenzeichen VII ZR 165/12

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RCN:
RCNCHRNX23X5X3LU7M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.07.2013

Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivilprozess: Übergehen von Beweisangeboten zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und für die Richtigkeit des Aufnahmedatums vorgelegter Beweisfotos

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