Aktenzeichen VI ZR 167/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:180521UVIZR167.20.0
RCN:
RCNCHF5H8WRRHKJJME

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.05.2021

Deliktische Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Feststellung des Annahmeverzugs

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