Aktenzeichen 20 F 11/09

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RCNCGNH3K2QAAQQM6U

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.03.2010

Zuständigkeitsumfang eines Fachsenats des OVG; Berücksichtigung von geheimen Behördenschriftsätzen; Entscheidungserheblichkeit von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörde

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