Aktenzeichen 1 BvR 1240/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181218.1bvr124018
RCN:
RCNCFPFPB62QDPFA8U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 18.12.2018

Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist - hier: Unterlassen einer Beschwerde gegen gem § 58 Abs 1 FamFG nicht anfechtbaren Beweisbeschluss im Umgangsverfahren gem § 1686a BGB führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

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