Aktenzeichen 2 WD 13/12

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RCNCDRHJDYDMC7G5NS

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 19.03.2013

Gerichtliches Disziplinarverfahren; Einleitungsbehörde; Zuständigkeitsbestimmung des Bundesministers der Verteidigung; Entscheidung einer unzuständigen Kammer des Truppendienstgerichts; schwerwiegender Verfahrensmangel; Grundsatz des gesetzlichen Richters; Rechtsmittel der Wehrdisziplinaranwaltschaft; Zurückverweisung; Ermessensentscheidung

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