Aktenzeichen IX ZB 34/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.10.2010

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme der Telefaxnummer des Gerichts aus einem Gerichtsschreiben durch eine Kanzleiangestellte und Verschulden in Altfällen im Hinblick auf die insoweit uneinheitliche BGH-Rechtsprechung

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