Oberstudienrat (BesGr. A 14), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Strafbefehl, Antragsdelikt, Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, Außerdienstliche Pflichtverletzungen
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