Aktenzeichen 26 W (pat) 536/16

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RCN:
RCNCD47FY789J4TV7L

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 12.12.2016

Markenbeschwerdeverfahren – "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren" – Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses des Inhabers der angegriffenen Marke – zum Regelgegenstandswert von 50.000 Euro

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