Aktenzeichen VI ZR 144/09

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RCNCCU7RXX8AVXJKAZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.03.2010

Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag bei einem als „Unikat“ anzusehenden Kraftfahrzeug

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