Aktenzeichen XI ZB 11/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:110122BXIZB11.20.0
RCN:
RCNCC7E8FNECND2H23

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2022

Kapitalanlagegeschäft: Prospektverantwortlichkeit eines Hintermanns als Prospektveranlasser

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