Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.02.2014
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Akkreditierung von Medienvertretern in einem Strafverfahren - Überwiegender Nachteil bei Entzug der 49 bereits zugeteilten Presseplätze und Neuvergabe dieser Plätze
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