Aktenzeichen VI R 48/12

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RCN:
RCNCBZR6Q4QYD7HTR6

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 24.09.2013

Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei Grenzgängern in die Schweiz - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

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