Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei unzureichender fachgerichtlicher Sachaufklärung - Zur Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht der Unterbringungseinrichtung bei Stellungnahmen gem §§ 463, 454 StPO
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