Aktenzeichen 2 BvR 1690/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20131212.2bvr169013
RCN:
RCNCBJ3FTRM86RFYFB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.12.2013

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - hier: unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose, fehlende Prüfung der Erheblichkeit iSd § 63 StGB und der Einzelfallumstände - Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Fristwahrung unzulässig

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