Aktenzeichen 3-06 O 6/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:LGFFM:2022:0214.3.06O6.22.00
RCN:
RCNC9QU5A7FFAQE8HK

Verknüpfte Entscheidungen

LG Frankfurt: Beschluss vom 14.02.2022

Einstweilige Verfügung: Netzversorger darf Tarife der Grundversorgung nicht splitten.

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