Aktenzeichen VIII ZB 3/12

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RCNC95PF4JERE4PTQ4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.02.2012

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete Berufungsbegründungsfristversäumung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Aussetzung der Räumungsvollstreckung im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Berufungsverwerfung

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