(Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - subjektiv erlebte Sehstörung - Notwendigkeit eines morphologischen Befunds - keine Umgehung durch Analogie - Finalitätsprinzip - Berücksichtigung von ordnungsgemäß festgestellten Behinderungen -Zuordnung von Beeinträchtigungen zu einem Funktionssystem - kein Offenlassen der Zuordnung - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - weiterwirkende Rechtsnatur als antizipierte Sachverständigengutachten - erforderliche Nachfrage beim Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin)
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