Aktenzeichen VI ZR 495/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:051021UVIZR495.20.0
RCN:
RCNC8HV5YFMW64PFQ7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.10.2021

Deliktische Haftung eines Automobilherstellers im einem sog. Dieselfall: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrzeugkäufers bei Nichtaufspielen des Software-Updates

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