Aktenzeichen 2 UF 494/23 e

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RCNC8B9NYAK2UQRA99

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OLG München: Entscheidung vom 11.10.2023

Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Antragsgegner, Nachversicherungsbeitrag, Rentenversicherungsträger, Gesetzliche Rentenversicherung, Allgemeine Rentenversicherung, Grobe Unbilligkeit, Abänderungsantrag, Abänderungsentscheidung, Abänderungsverfahren, Ausgleichswert, Wert der Anwartschaft, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Rentenanwartschaft, Versorgungsanwartschaft, Versorgungsanrechte, Ende der Ehezeit, Wertausgleich, Rückforderungsbescheid, Wesentlichkeitsgrenze

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