Aktenzeichen V R 26/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2022:U.080922.VR26.21.0
RCN:
RCNC835NRQ9FHP8DG3

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.09.2022

Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

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