Aktenzeichen II ZR 118/10

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RCNC7RNARNVGLQ2SWX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.04.2012

Prospekthaftung im weiteren Sinne: Mangelhaftigkeit des Beteiligungsprospekts für einen geschlossenen Immobilienfonds wegen unzutreffender Angaben über die Tragung der leerstandsbedingten Nebenkosten; Inhaltskontrolle von verjährungsverkürzenden Klauseln im Emissionsprospekt und im Gesellschaftsvertrag; Anrechnung der dem Anleger durch seiner Beteiligung erwachsenen Steuervorteile

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