Aktenzeichen 1 StR 8/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:110321B1STR8.21.0
RCN:
RCNC7NLJNE2GKBKCUU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2021

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafschärfende Berücksichtigung des Gelangens der Drogen in vollem Umfang in den Handel

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