Nichtannahmebeschluss: Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines ärztlichen Versorgungswerks verletzt nicht Art 3 Abs 1 GG oder Art 6 Abs 1 GG - hier: abermalige Heirat mit Versichertem nach erster Heirat und Scheidung noch während Berufstätigkeit
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