Aktenzeichen Au 4 K 21.595

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RCN:
RCNC63KQRP49LZ4RUF

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VG Augsburg: Urteil vom 06.04.2022

Baurecht, Vorkaufsrecht, Sanierungsgebiet, Rechtfertigung der Ausübung des Vorkaufsrechts, Wohl der Allgemeinheit, Negativzeugnis

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