Aktenzeichen VII ZR 340/12

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RCN:
RCNC5Y2C5ED865GE8A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.09.2013

Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle: Nichterwarten einer Quote als Grundlage für die Bemessung des Gebühren-, Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwerts

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