Aktenzeichen L 12 KA 29/13 KL

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RCN:
RCNC58KS78TC6LE6V6

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LSG München: Urteil vom 27.01.2016

Ein Schiedsamt ist an Beschlüsse des Bewertungsausschusses und des erweiterten Bewertungsausschusses gebunden und hat keine Verwerfungskompetenz

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