Aktenzeichen AN 10 S 15.00977

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RCNC4UMKU7PKLAECTK

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VG Ansbach: Entscheidung vom 24.06.2015

Veranstaltung, öffentlicher Verkehrsgrund, Volksfest, Drittschutz, Lärmimmission, Musik, Sonderbeurteilung, Freizeitlärm-Richtlinie, Verkehrsrecht, Sofortvollzug, Erlaubnis, Musikbühne, Geräuschbelastung, Beurteilungspegel, Nachtzeit, Veranstaltungslärm, Zumutbarkeit, Immissionsrichtwert, Musikbeschallung, Schalldruckpegel, Anwohner, Ermessensentscheidung, Interessenabwägung, Erfolgsaussicht, Immissionsschutz, Nachbarschaft, Standortgebundenheit, Zumutbarkeitsschwelle

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