Aktenzeichen 4 VR 2/09

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RCNC4S5VMEARXY2ZLZ

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 19.04.2010

Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung eines Bebauungsplans

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