Aktenzeichen AN 17 S 23.30327

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNC468LKFY9RVWNR8

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VG Ansbach: Entscheidung vom 28.03.2023

offensichtlich unbegründeter Asylantrag, Asylantragsteller aus Benin, (offensichtlich keine), objektive Gefährdung wegen Verhexung durch einen Onkel Austausch der einzelnen Tatbestandsalternativen des § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylG Interpretation bzw. Austausch der Tatbestände der § 30 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 AsylG im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO im Hinblick auf § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG

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