Aktenzeichen 30 W (pat) 41/13

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RCNC3LF3AH4TVGETVM

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.08.2015

Markenbeschwerdeverfahren – "LIQUIDUS JURIS Ihrem Recht verpflichtet (Wort-Bild-Marke)/juris" – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung

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