Aktenzeichen V ZB 173/11

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RCN:
RCNC2CK28ECFZQL9U5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.09.2011

Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der Strafverfolgungsbehörden erst nach der Haftanordnung

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