Aktenzeichen 27 W (pat) 104/10

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RCN:
RCNBZCMEPHQFCJ8AT6

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.06.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "YOUNGStyle (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" – zu den Anforderungen an die Unterscheidungskraft: markenrechtliche Voraussetzungen und geringere Anforderungen an Werktitel – erlangter Markenschutz von kaum oder nicht unterscheidungskräftigen Werktiteln rechtfertigt keine Annahme, dass sich bei Verlagsprodukten eine entsprechende Übung herausgebildet hätte, dass als Produktbezeichnung zusammengesetzte Zeichen mit inhaltsbezogenem Wortbestandteil in Verbindung mit einfacher graphischer Gestaltung einen betrieblichen Herkunftshinweis darstellen - keine Unterscheidungskraft

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