Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der Bestellung zu bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger gem § 48 S 2 SchfHwG - Zur Rechtfertigung von Berufszugangsregelungen, die ihrerseits Berufszugangshindernisse abmildern - Teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung
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