Aktenzeichen B 10 ÜG 1/22 R

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Bundessozialgericht: Urteil vom 26.10.2023

Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - keine Geldentschädigung bei objektiv bedeutungsloser Ausgangsklage - Klage gegen einen vor Geburt erlassenen Aufhebungsbescheid über Grundsicherungsleistungen für andere Familienmitglieder - sozialgerichtliches Verfahren - Besetzung des Entschädigungsgerichts - Mitwirkung eines Richters als Berufungsrichter im Ausgangsverfahren - kein Ausschluss bei Beschränkung der Entschädigungsklage auf die erste Instanz

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