Aktenzeichen 9 N 19.600

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RCNBXRUUJ5EAB2PF5N

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VGH München: Urteil vom 12.12.2022

Normenkontrolle, Änderung eines Bebauungsplans, Typenzwang, Ermächtigungsgrundlage für Festsetzung über im Baugenehmigungsverfahren vorzulegende Unterlagen (verneint), Gesamtunwirksamkeit

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