Aktenzeichen IX ZB 66/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:230921BIXZB66.20.0
RCN:
RCNBX6WHVCS6VCN8TC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.09.2021

Insolvenzeröffnungsverfahren: Kostentragungspflicht des Gläubigers nach einseitiger Erledigterklärung seines Insolvenzantrags

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