Aktenzeichen 102 AR 123/23 e

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BayObLG München: Entscheidung vom 24.08.2023

Baugenehmigung, Auswahlentscheidung, Bauantrag, Neubau, Gemeinschaftseigentum, Ausbau, Streitwert, Sondereigentum, Verletzung, Berechnung, Umnutzung, Feststellung, Technik, Landratsamt, statische Berechnung, Schutzwirkung zugunsten Dritter, Regeln der Technik

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